Auftragsabwicklung

Auftragsabwicklung

Aufträge

Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens zwei Werktage vor dem Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Aufträge werden erst nach Bestätigung durch die VMG oder RMS verbindlich. Bei Aufträgen, die aus zeitlichen Gründen vor der Ausstrahlung nicht mehr schriftlich bestätigt werden können, kann die Zusage auch nach der Ausstrahlung erfolgen.

Sendeunterlagen:

WAV, MPEG (MP2/MP3), 48 kHz, 256 kBit, andere Formate auf Anfrage. CD mit folgenden Angaben: Länge des Spots in Sekunden, Kundenname, Produkt oder Überspielung per ISDN auf RMS-Standard. GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauer in Sekunden, ggf. Titel (fehlen diese Angaben, enthält der Spot keine GEMA-pflichtige Musik). Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung der Audiovorlagen verantwortlich. Sendekopien muss eine Kopie des Textmanuskripts beigefügt sein, sofern dieses nicht schon vorher eingesandt wurde.

Einschaltplan:

Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der Zustimmung der VMG. Die VMG unterzieht sich einer regelmäßigen Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausstrahlung von Hörfunkspots durch die IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.).

Abrechnung:

Die Preisberechnung erfolgt auf der Basis der tatsächlich ausgestrahlten, mindestens aber auf der Basis der gebuchten Ausstrahlungslänge. Die Mindestberechnungslänge beträgt grundsätzlich 10 Sekunden. Werbetreibende erhalten für das Kalenderjahr auf die abgenommene Sekundenanzahl Mengenrabatte (siehe Rabattstaffel). Eventuelle Produktionskosten sind nicht rabattfähig. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Tandem- und Tridemspots bildet die Länge des Hauptspots (= längster Spot) die Berechnungsgrundlage. Die kürzeren Spot-Teile werden mit der gleichen Berechnungsgrundlage kalkuliert.

Platzierungswünsche können nach Absprache mit der VMG gewährt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf die Platzierung besteht nicht. Es wird ein Aufschlag auf den Auftragswert berechnet. Werbeagenturen erhalten eine Agenturprovision in Höhe von 15% auf die Nettorechnungsbeträge (Bruttoeinschaltpreise ohne Mehrwertsteuer abzgl. etwaiger gewährter Rabatte). Die VMG ist berechtigt, die Gewährung der Agenturprovision von der Vorlage eines schriftlichen Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) abhängig zu machen.

Zahlung:

Rechnungen für die Werbesendungen werden zweimal im Monat erstellt. Die Rechnungen werden netto ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungslegung fällig. Die VMG behält sich vor, in besonders begründeten Fällen die Ausstrahlung erst nach geleisteter Vorkasse vorzunehmen.

Geschäftsbedingungen:

Für alle Aufträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VMG.

Rücktritt:

Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge angenommen. In einzelnen Fällen kann der Auftraggeber nur mit Zustimmung der VMG vor der ersten Ausstrahlung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss 4 Wochen vor der ersten Ausstrahlung schriftlich bei der VMG eingegangen sein. Auch bei Einhaltung dieser Frist besteht auf die Zustimmung der VMG kein Anspruch.

Bankverbindung:

Oldenburgische Landesbank AG
IBAN: DE63 2802 0050 1447 1551 00
BIC: OLBODEH2XXX
USt-IdNr.: DE 139236498